Mietverwaltung
Verwaltung von Sondereigentum
Die Mietverwaltung bietet Vermietern und Eigentümern eine umfangreiche Unterstützung bei der Verwaltung sowohl wohnwirtschaftlich und gewerblich, als auch gemischt genutzter Immobilien an. Anders als bei der WEG Verwaltung ist die Mietverwaltung nicht eindeutig gesetzlich geregelt und kann von jedem Eigentümer individuell vergeben werden.
Leistungskatalog:
Allgemeine Verwaltung (inklusive)
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern.
- Erledigung des Schriftverkehrs.
- Vermietung der verwalteten Objekte durch Maklerunternehmen MietZentrale.Immobilien mit Sonderkonditionen f. d. Vermieter.
- Abschluss von Mietverträgen.
- Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung, ggf. durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes (beauftragt d.d. Vermieter)*.
- Abnahme und Übergabe der Mietsachen mit entsprechender Protokollierung
- Mieterhöhung nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen.
- Kostenaufstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung an die Wärmemessdienste. Nebenkostenabrechnung mit den Mietern.
Erweiterte Leistungen (nach Vereinbarung)
- Inkasso der Mieten und Nebenkosten, ggf. Mahnung der Mieter; Überwachung der Zahlungseingänge und ggf. zwangsweise Beitreibung über einen Rechtsanwalt*
- Zahlungsverkehr betreffend sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben Rechnungsprüfung bezüglich der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit.
- Kontoführung eines Mietkontos, Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Abrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Netto-Miete.
- Verwaltung von Mietkautionen
Technische Mietverwaltung Sondereigentum (optional)
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten. (Nach Aufwand)
- Veranlassen von Ausschreibungen und Vergabe von Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen. (Nach Aufwand)
- Begehung und Kontrolle der Mieteinheit (bei Mieterwechsel inklusive)
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
- Begleitung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen. (Nach Aufwand)
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen. (Nach Aufwand)
Anfragen bitte dirket an: Zum Formular